Starke Wurzeln für eine bunte Zukunft –
Kindertagespflege macht es möglich!

 

Was spricht für Kindertagespflege und was sollten Eltern über Kindertagespflege wissen?

  • Kindertagespflege bedeutet Betreuung in einer kleinen Gruppe (max. 5 Kinder) mit einer festen Bezugsperson.

  • Oft bieten Kindertagespflegepersonen flexible Betreuungszeiten an und die Betreuung findet in einem familienähnlichen Setting statt.

  • Die Betreuung erfolgt in kindgerechten Räumlichkeiten, in denen die Kindertagespflegeperson ihrem gesetzlichen Auftrag von Erziehung, Bildung und Betreuung nachgeht.

  • Bei Ernährungsbesonderheiten (Allergien, Unverträglichkeiten, religiöse Speisevorschriften, etc.) kann die Kindertagespflegeperson diese bei ihrem Essensplan berücksichtigen.

  • Jede Kindertagespflegeperson hat eine eigene Konzeption, die die Grundlage für ihre (pädagogische) Arbeit bildet und den Eltern auf Wunsch ausgehändigt wird.

  • In der Kindertagespflege gibt es eine individuelle Betreuung durch anerkannte und qualifizierte Kindertagespflegepersonen, die regelmäßig Weiterbildungen im U3-Bereich machen (mind. 20 Unterrichtseinheiten/Jahr), sowie im 2-Jahres-Rhythmus Auffrischungskurse zu den Themen „Erste Hilfe am Kleinkind“, „Hygiene im Lebensmittelbereich“ und „Umgang mit Infektionskrankheiten.

  • Die Abnahme der Räume und Erteilung der Pflegeerlaubnis erfolgt durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

  • Eltern haben ab dem 1. Geburtstag des Kindes einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und die Kosten sind mit der Betreuung in Kita/Krippe gleichgesetzt.