Starke Wurzeln für eine bunte Zukunft –
Kindertagespflege macht es möglich!
Was spricht für Kindertagespflege und was sollten Eltern über Kindertagespflege wissen?
- Kindertagespflege bedeutet Betreuung in einer kleinen Gruppe (max. 5 Kinder) mit einer festen Bezugsperson.
- Oft bieten Kindertagespflegepersonen flexible Betreuungszeiten an und die Betreuung findet in einem familienähnlichen Setting statt.
- Die Betreuung erfolgt in kindgerechten Räumlichkeiten, in denen die Kindertagespflegeperson ihrem gesetzlichen Auftrag von Erziehung, Bildung und Betreuung nachgeht.
- Bei Ernährungsbesonderheiten (Allergien, Unverträglichkeiten, religiöse Speisevorschriften, etc.) kann die Kindertagespflegeperson diese bei ihrem Essensplan berücksichtigen.
- Jede Kindertagespflegeperson hat eine eigene Konzeption, die die Grundlage für ihre (pädagogische) Arbeit bildet und den Eltern auf Wunsch ausgehändigt wird.
In der Kindertagespflege gibt es eine individuelle Betreuung durch anerkannte und qualifizierte Kindertagespflegepersonen, die regelmäßig Weiterbildungen im U3-Bereich machen (mind. 20 Unterrichtseinheiten/Jahr), sowie im 2-Jahres-Rhythmus Auffrischungskurse zu den Themen „Erste Hilfe am Kleinkind“, „Hygiene im Lebensmittelbereich“ und „Umgang mit Infektionskrankheiten.
Die Abnahme der Räume und Erteilung der Pflegeerlaubnis erfolgt durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
- Eltern haben ab dem 1. Geburtstag des Kindes einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und die Kosten sind mit der Betreuung in Kita/Krippe gleichgesetzt.
